Weitere Informationen und Anlaufstellen zu NIS-2
Wo erhalte ich weiterführende Informationen?
Für eine erste Einschätzung, ob ein Unternehmen in den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie fällt, stehen Online-Ratgeber wie jene der Österreichischen Wirtschaftskammer ("NIS 2 – ist mein Unternehmen betroffen?") zur Verfügung. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur NIS-2-Richtlinie. Diese dienen als Orientierungshilfe!
Vom Bundesministerium für Inneres wurde eine Reihe von Informationsangeboten publiziert:
- Cyber-Sicherheit auf Dienstreisen, Schriftenreihe Cybersicherheit, 2022
- Cyber-Sicherheit im Home Office, Schriftenreihe Cybersicherheit, 2022
- Distributed Denial of Service (DDoS), Schriftenreihe Cybersicherheit, 2022
- Internet, Social Media und Big Data, Schriftenreihe Cybersicherheit, 2022
- Kennwortsicherheit, Schriftenreihe Cybersicherheit, 2022
- Log-Daten als Grundlage für Incident Response, Schriftenreihe Cybersicherheit, 2022
Das Bundesministerium für Inneres bietet darüber hinaus Vorträge zum Thema "Awareness als Voraussetzung für Sicherheit im Cyber-Raum" an.
Das Nationale Koordinierungszentrums für Cybersicherheit (NCC-AT) stellt in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für von NIS-2 betroffene Unternehmen Unterstützungsmöglichkeiten in Form von Cyber-Security-Schecks zur Verfügung. Diese unterstützen österreichische Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die zur Anwendung der Cybersicherheits-Richtlinie NIS-2 verpflichtet sind, bei der Umsetzung entsprechender Cyber-Security-Maßnahmen.
Weitere Informationen unter: Cyber Security Schecks 2023 (FFG).
Sie möchten uns Feedback zu NIS-2 geben?
Hier finden Sie den Entwurf des Bundesgesetzes zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 – NISG 2024) und die Möglichkeit eine Stellungnahme hierzu abzugeben:
Vielen Dank für Ihr Feedback zu NIS-2.