Weitere Informationen und Anlaufstellen zu NIS-2

Wo erhalte ich weiterführende Informationen?

Für eine erste Einschätzung, ob ein Unternehmen in den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie fällt, stehen Online-Ratgeber wie jene der Österreichischen Wirtschaftskammer ("NIS 2 – ist mein Unternehmen betroffen?") zur Verfügung. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur NIS-2-Richtlinie. Diese dienen als Orientierungshilfe!

Vom Bundesministerium für Inneres wurde eine Reihe von Informationsangeboten publiziert:

Das Bundesministerium für Inneres bietet darüber hinaus Vorträge zum Thema "Awareness als Voraussetzung für Sicherheit im Cyber-Raum" an.

Das Nationale Koordinierungszentrums für Cybersicherheit (NCC-AT) stellt in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für von NIS-2 betroffene Unternehmen Unterstützungsmöglichkeiten in Form von Cyber-Security-Schecks zur Verfügung. Diese unterstützen österreichische Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die zur Anwendung der Cybersicherheits-Richtlinie NIS-2 verpflichtet sind, bei der Umsetzung entsprechender Cyber-Security-Maßnahmen.

Weitere Informationen unter: Cyber Security Schecks 2023 (FFG).

Sie möchten uns Feedback zu NIS-2 geben?

Hier finden Sie den Entwurf des Bundesgesetzes zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 – NISG 2024) und die Möglichkeit eine Stellungnahme hierzu abzugeben:

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2024 – NISG 2024; Telekommunikationsgesetz, Gesundheitstelematikgesetz, Änderung (326/ME)

Vielen Dank für Ihr Feedback zu NIS-2.